Physiotherapeutische Behandlungen und Beratung
Physiotherapeutische Behandlungen und Beratung
Ich arbeite seit 30 Jahren als Physiotherapeutin und habe in verschiedenen Praxen viel Erfahrung gesammelt.
Als
Heilpraktikerin für Physiotherapie kann ich ohne ärztliches Rezept physiotherapeutisch arbeiten und bin daher frei in der Gestaltung einer physiotherapeutischen Behandlung. Sie dagegen sparen sich den Umweg über den Arzt und entscheiden selbst, wie oft Sie Physiotherapie in Anspruch nehmen wollen.
Es ist mir auch ein großes Anliegen, ein eigenes Behandlungsskonzept zu erstellen, welches zusammen mit Ihnen und in Ihrem Sinne gestaltet wird.
Ich biete einen großzügigen zeitlichen Rahmen in schöner Räumlichkeit.
Die Behandlung - Ablauf
Die Behandlung beginnt mit einem Anamnesegespräch, einer Untersuchung und Erstellung des individuellen Behandlungskonzeptes. Ich wähle aus meinem Repertoire die passenden Therapiemethoden. Mein Fokus liegt dabei auf einer ganzheitlichen Betrachtungsweise und mein Ziel ist es, Ihr Selbstheilungspotential zu stärken oder zu entdecken, um dadurch letztlich Ihre Schmerzen zu lindern.
Wichtig ist mir auch, dass Sie selbst zu Ihrer Gesundung beitragen können. So empfehle ich z.B. Eigenübungen oder rate zu Veränderung von Gewohnheiten.
Ich möchte Sie unter sachkundlicher und einfühlsamer Beratung in die Eigenverantwortung führen.
Dauer der Physiotherapie
Jede Behandlung dauert 60 Minuten. Damit ist genügend Zeit für ein Gespräch, für die Therapie selbst und für eine anschließende Beratung.
Behandlungsfrequenz
Wie bei vielen anderen medizinischen Therapien brauchen akute Probleme weniger Behandlungen als Chronische Beschwerden.
So könnte es im günstigsten Fall bei einem akuten Problem sein, dass ein Basis-Termin reicht, weil Sie Klarheit bekommen haben, wie Sie in die Eigenverantwortung kommen (z.B. mit bestimmten Übungen oder Veränderungen im Alltag).
Spätestens aber nach 2-5 Behndlungen sollten sich Ihre Beschwerden spürbar gebessert haben.
Preise
60min
70€
Wenn Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker haben oder privat versichert sind, werden die Kosten von der jeweiligen Krankenkasse zurückerstattet.
Sonstiges
Als Heilpraktikerin für Physiotherapie richte ich mich an das Behandlungsverbot für den Heilpraktiker nach §24 IfSG.
Ich erlaube mir, bei mir unklaren Symptomen und Beschwerden Sie zur Abklärung zu einem Arzt zu schicken.